Förderung · Schleswig-Holstein

Förderung für Sportstättenbeleuchtung in Schleswig-Holstein

Diese Programme fördern Bau und Sanierung von Sportstätten in Schleswig-Holstein. Für Kommunen gilt zusätzlich bundesweit die Kommunalrichtlinie, die LED-Flutlicht und Hallenbeleuchtung ausdrücklich nennt.

Programme in Schleswig-Holstein

  • LSV-Investitionsförderung

    Träger
    Landessportverband Schleswig-Holstein
    Antragsberechtigt
    Gemeinnützige LSV-Mitgliedsvereine
    Gefördert wird
    Neubau, Umbau und Sanierung
    Antrag
    Über die Kreisprüfungsausschüsse der Kreissportverbände, vor Maßnahmenbeginn
    Status
    Läuft

    Offizielle SeiteQuelle vom 30.01.2024

Zusätzlich: Programme des Bundes

Unabhängig vom Bundesland: Kommunalrichtlinie (NKI), Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS).

Bundesprogramme ansehen

Förderung für Ihr Projekt prüfen

Wir prüfen mit Ihnen, welches Programm zu Ihrem Verein oder Ihrer Kommune passt.

Anfrage starten

Direkt sprechen

Angaben ohne Gewähr. Konditionen und Fristen ändern sich; maßgeblich ist die jeweilige Richtlinie. Ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber. Stand: 5. November 2026.

DeinFlutlicht-Projekt beginnen