Förderung · Schleswig-Holstein
Förderung für Sportstättenbeleuchtung in Schleswig-Holstein
Diese Programme fördern Bau und Sanierung von Sportstätten in Schleswig-Holstein. Für Kommunen gilt zusätzlich bundesweit die Kommunalrichtlinie, die LED-Flutlicht und Hallenbeleuchtung ausdrücklich nennt.
Programme in Schleswig-Holstein
LSV-Investitionsförderung
- Träger
- Landessportverband Schleswig-Holstein
- Antragsberechtigt
- Gemeinnützige LSV-Mitgliedsvereine
- Gefördert wird
- Neubau, Umbau und Sanierung
- Antrag
- Über die Kreisprüfungsausschüsse der Kreissportverbände, vor Maßnahmenbeginn
- Status
- Läuft
Offizielle SeiteQuelle vom 30.01.2024
Zusätzlich: Programme des Bundes
Unabhängig vom Bundesland: Kommunalrichtlinie (NKI), Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS).
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Angaben ohne Gewähr. Konditionen und Fristen ändern sich; maßgeblich ist die jeweilige Richtlinie. Ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber. Stand: 5. November 2026.

