Förderung · Sachsen-Anhalt
Förderung für Sportstättenbeleuchtung in Sachsen-Anhalt
Diese Programme fördern Bau und Sanierung von Sportstätten in Sachsen-Anhalt. Für Kommunen gilt zusätzlich bundesweit die Kommunalrichtlinie, die LED-Flutlicht und Hallenbeleuchtung ausdrücklich nennt.
Programme in Sachsen-Anhalt
Kommunaler Sportstättenbau und Vereinssportstättenbau
- Träger
- Ministerium für Inneres und Sport, Landesverwaltungsamt
- Antragsberechtigt
- Kommunen und Vereine
- Gefördert wird
- Sanierung, Umbau und Neubau. Das Ministerium hat damit mehrfach LED-Flutlichtanlagen gefördert.
- Förderung
- Bis 50 %
- Antrag
- Bis 30.09. für das Folgejahr, danach Prioritätenliste
- Status
- Läuft
Offizielle SeiteQuelle vom 29.12.2025
Zusätzlich: Programme des Bundes
Unabhängig vom Bundesland: Kommunalrichtlinie (NKI), Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS).
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Angaben ohne Gewähr. Konditionen und Fristen ändern sich; maßgeblich ist die jeweilige Richtlinie. Ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber. Stand: 5. November 2026.

