Förderung · Sachsen-Anhalt

Förderung für Sportstättenbeleuchtung in Sachsen-Anhalt

Diese Programme fördern Bau und Sanierung von Sportstätten in Sachsen-Anhalt. Für Kommunen gilt zusätzlich bundesweit die Kommunalrichtlinie, die LED-Flutlicht und Hallenbeleuchtung ausdrücklich nennt.

Programme in Sachsen-Anhalt

  • Kommunaler Sportstättenbau und Vereinssportstättenbau

    Träger
    Ministerium für Inneres und Sport, Landesverwaltungsamt
    Antragsberechtigt
    Kommunen und Vereine
    Gefördert wird
    Sanierung, Umbau und Neubau. Das Ministerium hat damit mehrfach LED-Flutlichtanlagen gefördert.
    Förderung
    Bis 50 %
    Antrag
    Bis 30.09. für das Folgejahr, danach Prioritätenliste
    Status
    Läuft

    Offizielle SeiteQuelle vom 29.12.2025

Zusätzlich: Programme des Bundes

Unabhängig vom Bundesland: Kommunalrichtlinie (NKI), Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS).

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Angaben ohne Gewähr. Konditionen und Fristen ändern sich; maßgeblich ist die jeweilige Richtlinie. Ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber. Stand: 5. November 2026.

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