Förderung · Bremen
Förderung für Sportstättenbeleuchtung in Bremen
Diese Programme fördern Bau und Sanierung von Sportstätten in Bremen. Für Kommunen gilt zusätzlich bundesweit die Kommunalrichtlinie, die LED-Flutlicht und Hallenbeleuchtung ausdrücklich nennt.
Programme in Bremen
SportInvest (Stadtgemeinde Bremen)
- Träger
- Sportamt Bremen
- Antragsberechtigt
- Träger des Sports in der Stadt Bremen für vereinseigene Anlagen
- Gefördert wird
- Sanierung und Klimaschutz-Maßnahmen zur CO2-Senkung; Neubau ausgeschlossen
- Förderung
- Bis 50 %, Projekte von 1.000 € bis 250.000 €
- Antrag
- Frist 2026 war der 31.10.2026
- Status
- Runde 2026 abgeschlossen, Termin 2027 noch nicht veröffentlicht
Offizielle SeiteQuelle vom 19.03.2026
Zusätzlich: Programme des Bundes
Unabhängig vom Bundesland: Kommunalrichtlinie (NKI), Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS).
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Angaben ohne Gewähr. Konditionen und Fristen ändern sich; maßgeblich ist die jeweilige Richtlinie. Ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber. Stand: 5. November 2026.

