Förderung · Hessen
Förderung für Sportstättenbeleuchtung in Hessen
Diese Programme fördern Bau und Sanierung von Sportstätten in Hessen. Für Kommunen gilt zusätzlich bundesweit die Kommunalrichtlinie, die LED-Flutlicht und Hallenbeleuchtung ausdrücklich nennt.
Programme in Hessen
Sonderzuschüsse Klimaschutz und Kosteneinsparung (LSBH)
LED-Beleuchtung genannt- Träger
- Landessportbund Hessen
- Antragsberechtigt
- Mitgliedsvereine
- Gefördert wird
- Zuschussbereich „Energiesparende Beleuchtungsanlagen“: LED in Tennis- und Reithallen und Mehrzweckräumen, LED-Flutlicht für Fußball und Tennis; Lux-Diagramm und Mindestwerte nach DIN EN 12193 erforderlich
- Förderung
- Pauschal bis 500 €
- Antrag
- Online-Portal des LSBH
- Status
- Läuft (Richtlinie ab 01.07.2026)
Offizielle SeiteQuelle vom 01.07.2026
Vereinseigener Sportstättenbau
- Träger
- Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
- Antragsberechtigt
- Vereine im Landessportbund Hessen
- Gefördert wird
- Bau und Sanierung ab 250.000 € Investitionsvolumen
- Förderung
- Rund 35 %, höchstens 1 Mio. €
- Antrag
- Bedarfsanmeldung über Gemeinde und Landkreis bis 01.10.
- Status
- Läuft
Offizielle SeiteQuelle vom 05.11.2026
Zusätzlich: Programme des Bundes
Unabhängig vom Bundesland: Kommunalrichtlinie (NKI), Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS).
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Angaben ohne Gewähr. Konditionen und Fristen ändern sich; maßgeblich ist die jeweilige Richtlinie. Ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber. Stand: 5. November 2026.

