Förderung · Hessen

Förderung für Sportstättenbeleuchtung in Hessen

Diese Programme fördern Bau und Sanierung von Sportstätten in Hessen. Für Kommunen gilt zusätzlich bundesweit die Kommunalrichtlinie, die LED-Flutlicht und Hallenbeleuchtung ausdrücklich nennt.

Programme in Hessen

  • Sonderzuschüsse Klimaschutz und Kosteneinsparung (LSBH)

    LED-Beleuchtung genannt
    Träger
    Landessportbund Hessen
    Antragsberechtigt
    Mitgliedsvereine
    Gefördert wird
    Zuschussbereich „Energiesparende Beleuchtungsanlagen“: LED in Tennis- und Reithallen und Mehrzweckräumen, LED-Flutlicht für Fußball und Tennis; Lux-Diagramm und Mindestwerte nach DIN EN 12193 erforderlich
    Förderung
    Pauschal bis 500 €
    Antrag
    Online-Portal des LSBH
    Status
    Läuft (Richtlinie ab 01.07.2026)

    Offizielle SeiteQuelle vom 01.07.2026

  • Vereinseigener Sportstättenbau

    Träger
    Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
    Antragsberechtigt
    Vereine im Landessportbund Hessen
    Gefördert wird
    Bau und Sanierung ab 250.000 € Investitionsvolumen
    Förderung
    Rund 35 %, höchstens 1 Mio. €
    Antrag
    Bedarfsanmeldung über Gemeinde und Landkreis bis 01.10.
    Status
    Läuft

    Offizielle SeiteQuelle vom 05.11.2026

Zusätzlich: Programme des Bundes

Unabhängig vom Bundesland: Kommunalrichtlinie (NKI), Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS).

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Angaben ohne Gewähr. Konditionen und Fristen ändern sich; maßgeblich ist die jeweilige Richtlinie. Ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber. Stand: 5. November 2026.

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