Förderung · Baden-Württemberg

Förderung für Sportstättenbeleuchtung in Baden-Württemberg

Diese Programme fördern Bau und Sanierung von Sportstätten in Baden-Württemberg. Für Kommunen gilt zusätzlich bundesweit die Kommunalrichtlinie, die LED-Flutlicht und Hallenbeleuchtung ausdrücklich nennt.

Programme in Baden-Württemberg

  • Vereinssportstättenbau (WLSB / BSB Freiburg)

    Träger
    Württembergischer Landessportbund, Badischer Sportbund Freiburg
    Antragsberechtigt
    Vereine, seit mindestens 3 Jahren Mitglied, mindestens 50 Mitglieder
    Gefördert wird
    Bau und energetische Sanierung von Vereinssportstätten
    Förderung
    30 %, Mindestaufwand 3.500 € brutto
    Antrag
    Laufend, Baufreigabe vor Baubeginn; Auszahlung nach Fertigstellung
    Status
    Läuft

    Offizielle SeiteQuelle vom 05.11.2026

  • Kommunaler Sportstättenbau

    LED-Beleuchtung genannt
    Träger
    Land, Regierungspräsidien
    Antragsberechtigt
    Gemeinden, Landkreise, Schulverbände
    Gefördert wird
    Bau und Sanierung von Sporthallen und Sportfreianlagen. Unter den 2026 geförderten Projekten sind laut Land neue Flutlichtanlagen, LED-Umrüstungen und Hallenbeleuchtung.
    Förderung
    Festbetrag
    Antrag
    Über die Rechtsaufsicht an das Regierungspräsidium, bis 31.12. des Vorjahres
    Status
    Läuft

    Offizielle SeiteQuelle vom 16.07.2026

Zusätzlich: Programme des Bundes

Unabhängig vom Bundesland: Kommunalrichtlinie (NKI), Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS).

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Angaben ohne Gewähr. Konditionen und Fristen ändern sich; maßgeblich ist die jeweilige Richtlinie. Ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber. Stand: 5. November 2026.

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