Förderung · Baden-Württemberg
Förderung für Sportstättenbeleuchtung in Baden-Württemberg
Diese Programme fördern Bau und Sanierung von Sportstätten in Baden-Württemberg. Für Kommunen gilt zusätzlich bundesweit die Kommunalrichtlinie, die LED-Flutlicht und Hallenbeleuchtung ausdrücklich nennt.
Programme in Baden-Württemberg
Vereinssportstättenbau (WLSB / BSB Freiburg)
- Träger
- Württembergischer Landessportbund, Badischer Sportbund Freiburg
- Antragsberechtigt
- Vereine, seit mindestens 3 Jahren Mitglied, mindestens 50 Mitglieder
- Gefördert wird
- Bau und energetische Sanierung von Vereinssportstätten
- Förderung
- 30 %, Mindestaufwand 3.500 € brutto
- Antrag
- Laufend, Baufreigabe vor Baubeginn; Auszahlung nach Fertigstellung
- Status
- Läuft
Offizielle SeiteQuelle vom 05.11.2026
Kommunaler Sportstättenbau
LED-Beleuchtung genannt- Träger
- Land, Regierungspräsidien
- Antragsberechtigt
- Gemeinden, Landkreise, Schulverbände
- Gefördert wird
- Bau und Sanierung von Sporthallen und Sportfreianlagen. Unter den 2026 geförderten Projekten sind laut Land neue Flutlichtanlagen, LED-Umrüstungen und Hallenbeleuchtung.
- Förderung
- Festbetrag
- Antrag
- Über die Rechtsaufsicht an das Regierungspräsidium, bis 31.12. des Vorjahres
- Status
- Läuft
Offizielle SeiteQuelle vom 16.07.2026
Zusätzlich: Programme des Bundes
Unabhängig vom Bundesland: Kommunalrichtlinie (NKI), Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS).
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Angaben ohne Gewähr. Konditionen und Fristen ändern sich; maßgeblich ist die jeweilige Richtlinie. Ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber. Stand: 5. November 2026.

