Förderung · Brandenburg

Förderung für Sportstättenbeleuchtung in Brandenburg

Diese Programme fördern Bau und Sanierung von Sportstätten in Brandenburg. Für Kommunen gilt zusätzlich bundesweit die Kommunalrichtlinie, die LED-Flutlicht und Hallenbeleuchtung ausdrücklich nennt.

Programme in Brandenburg

  • Goldener Plan Brandenburg 2026⁠–⁠2029

    Träger
    Bildungs- und Sportministerium mit dem Landessportbund
    Antragsberechtigt
    Vereine über den Landessportbund
    Gefördert wird
    Bau, Grundinstandsetzung und Modernisierung, ausdrücklich auch energetische Maßnahmen
    Förderung
    Bis 80 %, nur Vorhaben über 50.000 € Gesamtkosten
    Antrag
    Über den Landessportbund; Projektliste jährlich zum 30.06., Antrag bis 01.09.
    Status
    Läuft (Richtlinie bis 31.12.2029)

    Offizielle SeiteQuelle vom 17.04.2026

Zusätzlich: Programme des Bundes

Unabhängig vom Bundesland: Kommunalrichtlinie (NKI), Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS).

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Angaben ohne Gewähr. Konditionen und Fristen ändern sich; maßgeblich ist die jeweilige Richtlinie. Ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber. Stand: 5. November 2026.

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