Förderung · Brandenburg
Förderung für Sportstättenbeleuchtung in Brandenburg
Diese Programme fördern Bau und Sanierung von Sportstätten in Brandenburg. Für Kommunen gilt zusätzlich bundesweit die Kommunalrichtlinie, die LED-Flutlicht und Hallenbeleuchtung ausdrücklich nennt.
Programme in Brandenburg
Goldener Plan Brandenburg 2026–2029
- Träger
- Bildungs- und Sportministerium mit dem Landessportbund
- Antragsberechtigt
- Vereine über den Landessportbund
- Gefördert wird
- Bau, Grundinstandsetzung und Modernisierung, ausdrücklich auch energetische Maßnahmen
- Förderung
- Bis 80 %, nur Vorhaben über 50.000 € Gesamtkosten
- Antrag
- Über den Landessportbund; Projektliste jährlich zum 30.06., Antrag bis 01.09.
- Status
- Läuft (Richtlinie bis 31.12.2029)
Offizielle SeiteQuelle vom 17.04.2026
Zusätzlich: Programme des Bundes
Unabhängig vom Bundesland: Kommunalrichtlinie (NKI), Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS).
Förderung für Ihr Projekt prüfen
Wir prüfen mit Ihnen, welches Programm zu Ihrem Verein oder Ihrer Kommune passt.
Anfrage startenDirekt sprechen
Angaben ohne Gewähr. Konditionen und Fristen ändern sich; maßgeblich ist die jeweilige Richtlinie. Ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber. Stand: 5. November 2026.

