Förderung · Niedersachsen

Förderung für Sportstättenbeleuchtung in Niedersachsen

Diese Programme fördern Bau und Sanierung von Sportstätten in Niedersachsen. Für Kommunen gilt zusätzlich bundesweit die Kommunalrichtlinie, die LED-Flutlicht und Hallenbeleuchtung ausdrücklich nennt.

Programme in Niedersachsen

  • Sportstättenbau aus der Finanzhilfe des Landes (LSB)

    Träger
    Landessportbund Niedersachsen
    Antragsberechtigt
    LSB-Mitgliedsvereine
    Gefördert wird
    Instandsetzung, Modernisierung und Neubau
    Förderung
    Bis 40 %, höchstens 150.000 €; förderfähige Ausgaben mindestens 5.000 €
    Antrag
    Online-Förderportal des LSB
    Status
    Läuft (Richtlinie 2026 bis 2028)

    Offizielle SeiteQuelle vom 01/2026

Zusätzlich: Programme des Bundes

Unabhängig vom Bundesland: Kommunalrichtlinie (NKI), Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS).

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Angaben ohne Gewähr. Konditionen und Fristen ändern sich; maßgeblich ist die jeweilige Richtlinie. Ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber. Stand: 5. November 2026.

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