Förderung · Niedersachsen
Förderung für Sportstättenbeleuchtung in Niedersachsen
Diese Programme fördern Bau und Sanierung von Sportstätten in Niedersachsen. Für Kommunen gilt zusätzlich bundesweit die Kommunalrichtlinie, die LED-Flutlicht und Hallenbeleuchtung ausdrücklich nennt.
Programme in Niedersachsen
Sportstättenbau aus der Finanzhilfe des Landes (LSB)
- Träger
- Landessportbund Niedersachsen
- Antragsberechtigt
- LSB-Mitgliedsvereine
- Gefördert wird
- Instandsetzung, Modernisierung und Neubau
- Förderung
- Bis 40 %, höchstens 150.000 €; förderfähige Ausgaben mindestens 5.000 €
- Antrag
- Online-Förderportal des LSB
- Status
- Läuft (Richtlinie 2026 bis 2028)
Offizielle SeiteQuelle vom 01/2026
Zusätzlich: Programme des Bundes
Unabhängig vom Bundesland: Kommunalrichtlinie (NKI), Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS).
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Angaben ohne Gewähr. Konditionen und Fristen ändern sich; maßgeblich ist die jeweilige Richtlinie. Ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber. Stand: 5. November 2026.

