Förderung · Rheinland-Pfalz

Förderung für Sportstättenbeleuchtung in Rheinland-Pfalz

Diese Programme fördern Bau und Sanierung von Sportstätten in Rheinland-Pfalz. Für Kommunen gilt zusätzlich bundesweit die Kommunalrichtlinie, die LED-Flutlicht und Hallenbeleuchtung ausdrücklich nennt.

Programme in Rheinland-Pfalz

  • Sonderprogramm für kleinere vereinseigene Baumaßnahmen

    Träger
    Land, Landessportbund Rheinland-Pfalz
    Antragsberechtigt
    Vereine, auch für langfristig gepachtete Anlagen
    Gefördert wird
    Neubau, Umbau und Sanierung
    Förderung
    40 % bei 10.500 bis 100.000 €, höchstens 40.000 €
    Antrag
    Bis 30.09. für das Folgejahr
    Status
    Läuft

    Offizielle SeiteQuelle vom 05.11.2026

  • Sportanlagenförderung (großes und kleines Programm)

    Träger
    Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier
    Antragsberechtigt
    Kommunen, beim großen Programm auch Vereine
    Gefördert wird
    Bau und Sanierung von Sportanlagen
    Förderung
    Bis 50 %
    Antrag
    Prioritätenliste des Sportstättenbeirats
    Status
    Läuft

    Offizielle SeiteQuelle vom 12.03.2026

Zusätzlich: Programme des Bundes

Unabhängig vom Bundesland: Kommunalrichtlinie (NKI), Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS).

Bundesprogramme ansehen

Förderung für Ihr Projekt prüfen

Wir prüfen mit Ihnen, welches Programm zu Ihrem Verein oder Ihrer Kommune passt.

Anfrage starten

Direkt sprechen

Angaben ohne Gewähr. Konditionen und Fristen ändern sich; maßgeblich ist die jeweilige Richtlinie. Ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber. Stand: 5. November 2026.

DeinFlutlicht-Projekt beginnen