Förderung · Rheinland-Pfalz
Förderung für Sportstättenbeleuchtung in Rheinland-Pfalz
Diese Programme fördern Bau und Sanierung von Sportstätten in Rheinland-Pfalz. Für Kommunen gilt zusätzlich bundesweit die Kommunalrichtlinie, die LED-Flutlicht und Hallenbeleuchtung ausdrücklich nennt.
Programme in Rheinland-Pfalz
Sonderprogramm für kleinere vereinseigene Baumaßnahmen
- Träger
- Land, Landessportbund Rheinland-Pfalz
- Antragsberechtigt
- Vereine, auch für langfristig gepachtete Anlagen
- Gefördert wird
- Neubau, Umbau und Sanierung
- Förderung
- 40 % bei 10.500 bis 100.000 €, höchstens 40.000 €
- Antrag
- Bis 30.09. für das Folgejahr
- Status
- Läuft
Offizielle SeiteQuelle vom 05.11.2026
Sportanlagenförderung (großes und kleines Programm)
- Träger
- Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier
- Antragsberechtigt
- Kommunen, beim großen Programm auch Vereine
- Gefördert wird
- Bau und Sanierung von Sportanlagen
- Förderung
- Bis 50 %
- Antrag
- Prioritätenliste des Sportstättenbeirats
- Status
- Läuft
Offizielle SeiteQuelle vom 12.03.2026
Zusätzlich: Programme des Bundes
Unabhängig vom Bundesland: Kommunalrichtlinie (NKI), Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS).
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Angaben ohne Gewähr. Konditionen und Fristen ändern sich; maßgeblich ist die jeweilige Richtlinie. Ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber. Stand: 5. November 2026.

