Förderung · Nordrhein-Westfalen
Förderung für Sportstättenbeleuchtung in Nordrhein-Westfalen
Diese Programme fördern Bau und Sanierung von Sportstätten in Nordrhein-Westfalen. Für Kommunen gilt zusätzlich bundesweit die Kommunalrichtlinie, die LED-Flutlicht und Hallenbeleuchtung ausdrücklich nennt.
Programme in Nordrhein-Westfalen
Moderne Sportstätte Nordrhein-Westfalen, Aufruf I Sportvereine
- Träger
- Land NRW, NRW.BANK, Landessportbund NRW
- Antragsberechtigt
- Sportvereine als Eigentümer, Pächter oder Mieter mit mindestens 10 Jahren Nutzungsrecht
- Gefördert wird
- Modernisierung, Sanierung, Neubau und Ausstattung, Ziel unter anderem energetische Ertüchtigung
- Förderung
- Bei 25.000 bis 100.000 € bis zu 90 %, darüber bis 1 Mio. € bis zu 85 %
- Antrag
- Interessenbekundung über das LSB-Portal, Antrag über förderplan.web
- Status
- Läuft (Richtlinie bis 31.03.2031)
Offizielle SeiteQuelle vom 01.07.2026
Zusätzlich: Programme des Bundes
Unabhängig vom Bundesland: Kommunalrichtlinie (NKI), Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS).
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Angaben ohne Gewähr. Konditionen und Fristen ändern sich; maßgeblich ist die jeweilige Richtlinie. Ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber. Stand: 5. November 2026.

