Förderung · Nordrhein-Westfalen

Förderung für Sportstättenbeleuchtung in Nordrhein-Westfalen

Diese Programme fördern Bau und Sanierung von Sportstätten in Nordrhein-Westfalen. Für Kommunen gilt zusätzlich bundesweit die Kommunalrichtlinie, die LED-Flutlicht und Hallenbeleuchtung ausdrücklich nennt.

Programme in Nordrhein-Westfalen

  • Moderne Sportstätte Nordrhein-Westfalen, Aufruf I Sportvereine

    Träger
    Land NRW, NRW.BANK, Landessportbund NRW
    Antragsberechtigt
    Sportvereine als Eigentümer, Pächter oder Mieter mit mindestens 10 Jahren Nutzungsrecht
    Gefördert wird
    Modernisierung, Sanierung, Neubau und Ausstattung, Ziel unter anderem energetische Ertüchtigung
    Förderung
    Bei 25.000 bis 100.000 € bis zu 90 %, darüber bis 1 Mio. € bis zu 85 %
    Antrag
    Interessenbekundung über das LSB-Portal, Antrag über förderplan.web
    Status
    Läuft (Richtlinie bis 31.03.2031)

    Offizielle SeiteQuelle vom 01.07.2026

Zusätzlich: Programme des Bundes

Unabhängig vom Bundesland: Kommunalrichtlinie (NKI), Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS).

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Angaben ohne Gewähr. Konditionen und Fristen ändern sich; maßgeblich ist die jeweilige Richtlinie. Ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber. Stand: 5. November 2026.

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