Förderung · Hamburg

Förderung für Sportstättenbeleuchtung in Hamburg

Diese Programme fördern Bau und Sanierung von Sportstätten in Hamburg. Für Kommunen gilt zusätzlich bundesweit die Kommunalrichtlinie, die LED-Flutlicht und Hallenbeleuchtung ausdrücklich nennt.

Programme in Hamburg

  • Investitionsförderung für vereinseigene Sportanlagen

    Träger
    Hamburger Sportbund
    Antragsberechtigt
    HSB-Mitgliedsorganisationen
    Gefördert wird
    Sanierung und Neubau vereinseigener Sportanlagen
    Förderung
    Sanierung 50 %, Neubau und Erweiterung 15 %
    Antrag
    Über das Mitgliederportal; bis 600.000 € laufend, darüber bis 31.01. des Förderjahres
    Status
    Läuft

    Offizielle SeiteQuelle vom 28.08.2026

Zusätzlich: Programme des Bundes

Unabhängig vom Bundesland: Kommunalrichtlinie (NKI), Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS).

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Angaben ohne Gewähr. Konditionen und Fristen ändern sich; maßgeblich ist die jeweilige Richtlinie. Ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber. Stand: 5. November 2026.

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