Förderung · Hamburg
Förderung für Sportstättenbeleuchtung in Hamburg
Diese Programme fördern Bau und Sanierung von Sportstätten in Hamburg. Für Kommunen gilt zusätzlich bundesweit die Kommunalrichtlinie, die LED-Flutlicht und Hallenbeleuchtung ausdrücklich nennt.
Programme in Hamburg
Investitionsförderung für vereinseigene Sportanlagen
- Träger
- Hamburger Sportbund
- Antragsberechtigt
- HSB-Mitgliedsorganisationen
- Gefördert wird
- Sanierung und Neubau vereinseigener Sportanlagen
- Förderung
- Sanierung 50 %, Neubau und Erweiterung 15 %
- Antrag
- Über das Mitgliederportal; bis 600.000 € laufend, darüber bis 31.01. des Förderjahres
- Status
- Läuft
Offizielle SeiteQuelle vom 28.08.2026
Zusätzlich: Programme des Bundes
Unabhängig vom Bundesland: Kommunalrichtlinie (NKI), Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS).
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Angaben ohne Gewähr. Konditionen und Fristen ändern sich; maßgeblich ist die jeweilige Richtlinie. Ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber. Stand: 5. November 2026.

