Förderung · Bayern

Förderung für Sportstättenbeleuchtung in Bayern

Diese Programme fördern Bau und Sanierung von Sportstätten in Bayern. Für Kommunen gilt zusätzlich bundesweit die Kommunalrichtlinie, die LED-Flutlicht und Hallenbeleuchtung ausdrücklich nennt.

Programme in Bayern

  • Vereinseigener Sportstättenbau (BLSV)

    Träger
    Bayerischer Landes-Sportverband im Auftrag des Freistaats
    Antragsberechtigt
    Gemeinnützige BLSV-Mitgliedsvereine mit Sitz in Bayern
    Gefördert wird
    Neubau, Umbau, Instandsetzung und Modernisierung; Teilsanierungen einzelner Bauteile sind ausgeschlossen
    Förderung
    Regelsatz 25 % Zuschuss, mit Aufschlägen bis 40 %; mindestens 10.000 € zuwendungsfähige Ausgaben
    Antrag
    Portal verein360, keine Frist; Beginn erst nach schriftlicher Baufreigabe
    Status
    Läuft

    Offizielle SeiteQuelle vom 02/2026

Zusätzlich: Programme des Bundes

Unabhängig vom Bundesland: Kommunalrichtlinie (NKI), Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS).

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Angaben ohne Gewähr. Konditionen und Fristen ändern sich; maßgeblich ist die jeweilige Richtlinie. Ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber. Stand: 5. November 2026.

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