Förderung · Bayern
Förderung für Sportstättenbeleuchtung in Bayern
Diese Programme fördern Bau und Sanierung von Sportstätten in Bayern. Für Kommunen gilt zusätzlich bundesweit die Kommunalrichtlinie, die LED-Flutlicht und Hallenbeleuchtung ausdrücklich nennt.
Programme in Bayern
Vereinseigener Sportstättenbau (BLSV)
- Träger
- Bayerischer Landes-Sportverband im Auftrag des Freistaats
- Antragsberechtigt
- Gemeinnützige BLSV-Mitgliedsvereine mit Sitz in Bayern
- Gefördert wird
- Neubau, Umbau, Instandsetzung und Modernisierung; Teilsanierungen einzelner Bauteile sind ausgeschlossen
- Förderung
- Regelsatz 25 % Zuschuss, mit Aufschlägen bis 40 %; mindestens 10.000 € zuwendungsfähige Ausgaben
- Antrag
- Portal verein360, keine Frist; Beginn erst nach schriftlicher Baufreigabe
- Status
- Läuft
Offizielle SeiteQuelle vom 02/2026
Zusätzlich: Programme des Bundes
Unabhängig vom Bundesland: Kommunalrichtlinie (NKI), Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS).
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Angaben ohne Gewähr. Konditionen und Fristen ändern sich; maßgeblich ist die jeweilige Richtlinie. Ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber. Stand: 5. November 2026.

