Hockeyplatz mit LED-Flutlicht bei Nacht, Luftaufnahme
Ratgeber · Förderung

Förderantrag für LED-Flutlicht: Schritt für Schritt

Für Kommunen kommt bei LED-Flutlicht vor allem die Kommunalrichtlinie des Bundes mit 25 % Zuschuss in Frage, für Sportvereine die Programme von Land und Landessportbund. Der Antrag läuft digital über easy-Online, die Bearbeitung dauert laut Fördergeber bis zu fünf Monate. Die wichtigste Regel: Vor dem Bescheid darf kein Liefer- oder Bauauftrag abgeschlossen werden.

Von Leon Weber, Key Account Manager Sport · Stand:

Vor dem Antrag: das passende Programm klären

Für Kommunen gilt die Kommunalrichtlinie. Sportvereine wenden sich an Land oder Landessportbund. Die Sanierung von Flutlicht fällt unter Nummer 4.2.1, Hallenbeleuchtung unter Nummer 4.2.3. Die Quote liegt bei 25 %, für finanzschwache Kommunen und Braunkohlereviere bei 40 %. Anträge sind ganzjährig bis zum 31. Dezember 2027 möglich.

Die Mindestzuwendung beträgt 10.000 € je Antrag. Bei 25 % braucht das Vorhaben also mindestens 40.000 € förderfähige Ausgaben. Für kleinere Projekte prüfen Sie deshalb die Landesprogramme und Landessportbünde. Eine andere Bundesförderung lässt sich nicht für dasselbe Vorhaben kombinieren.

Vor dem Antrag: technische Voraussetzungen prüfen

Für Flutlicht auf Sportanlagen nennen Richtlinie und Technischer Annex diese Bedingungen:

  • Mindestens 50 % Treibhausgaseinsparung
  • Auslegung nach DIN EN 12193 durch einen qualifizierten Fachplaner
  • Nutzungsgerechte Regelung, zum Beispiel zweistufig für Training und Wettkampf
  • Farbtemperatur grundsätzlich höchstens 3000 K, im Ausnahmefall bis 4000 K, wenn die Sportart es erfordert
  • ULR 0 %: kein Licht nach oben
  • Beleuchtungsstärke höchstens 30 % über dem Wert der Beleuchtungsklasse
  • Mindestlebensdauer L80 von 50.000 Betriebsstunden laut Hersteller

Ein reiner Leuchtmitteltausch wird nicht gefördert. Für Sportstätten verlangt der Fördergeber nach Abschluss außerdem eine Bilddokumentation der Anlage vorher und nachher.

Beschluss und Eigenanteil sichern

Holen Sie früh den nötigen Beschluss von Vorstand, Mitgliederversammlung oder Gemeinderat ein. Der Eigenanteil beträgt mindestens 15 % der förderfähigen Ausgaben, bei finanzschwachen Kommunen und in Braunkohlerevieren 10 %. Drittmittel ersetzen diesen Mindestanteil nicht.

Klären Sie außerdem, wer für den Verein unterschreiben darf. Der Antrag ist nur rechtsgültig, wenn eine unterschriftsberechtigte Person ihn bestätigt. Registerauszug und Satzung sollten aktuell sein.

Unterlagen und Angebote vorbereiten

Planungsleistungen dürfen vor dem Antrag erbracht werden. Für den Antrag brauchen Sie das Berechnungsformular aus KRL-Online, das eine fachkundige Person ausfüllt und unterschreibt. Damit weisen Sie auch die Einsparung nach.

Angebote dürfen Sie schon einholen, wenn die Anfrage ausdrücklich sagt: Zuschlag und Vertrag gibt es nur bei Bewilligung. Vermerken Sie das in Ihrer Anfrage. Die Lichtberechnung für den Antrag liefern wir.

Antrag über easy-Online stellen

Der Antrag läuft seit dem 1. Juni 2026 nur noch digital über easy-Online, Formular „4.2.1 Außen- und Straßenbeleuchtung“. Bestätigt wird per E-Mail-Code oder qualifizierter elektronischer Signatur. Unterschreibt jemand anderes als die berechtigte Person, gehört eine Vollmacht dazu.

Tragen Sie einen realistischen Bewilligungszeitraum ein. Der Fördergeber empfiehlt einen Start frühestens sechs bis acht Monate nach dem Antrag, der Zeitraum beträgt in der Regel 18 Monate. Für jede Maßnahme ist ein eigener Antrag nötig.

Bis zum Bescheid: nichts beauftragen

Wer vor der Bewilligung beginnt, bekommt grundsätzlich keine Förderung. Als Beginn gilt schon der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Stellt sich das später heraus, drohen Aufhebung des Bescheids und Rückforderung mit Zinsen. Vorzeitig erlaubt sind nur Planung und Angebote unter dem genannten Vorbehalt.

Nach dem Bescheid: Umsetzung und Nachweis

Vergeben Sie die Aufträge innerhalb der gesetzten Frist. Der Fördergeber nennt für Vergaben und Vertragsabschlüsse spätestens neun Monate nach Beginn der Laufzeit. Halten Sie den Zustand vor dem Umbau in Fotos fest.

Nach dem Ende der Laufzeit reichen Sie den Verwendungsnachweis mit Schlussbericht ein. Zuwendungen unter 25.000 € werden erst nach Abschluss des Vorhabens ausgezahlt. Planen Sie die Vorfinanzierung deshalb mit ein.

Häufige Fragen

Gilt die Kommunalrichtlinie für Sportvereine?

Sportvereine nennt die Richtlinie nicht ausdrücklich. Wir verweisen Vereine deshalb auf die Programme von Land und Landessportbund. Verbindlich Auskunft gibt nur der Projektträger ZUG.

Darf ich vor dem Förderbescheid Angebote einholen?

Ja, wenn in der Anfrage ausdrücklich steht, dass Zuschlag und Vertrag nur bei Bewilligung erfolgen. Einen Auftrag dürfen Sie vor dem Bescheid nicht erteilen.

Wie lange dauert die Bewilligung?

Der Fördergeber nennt für die Kommunalrichtlinie eine Bewilligung innerhalb von fünf Monaten, ausgenommen Fälle mit Drittmitteln oder beihilferechtlichen Fragen.

Lässt sich auch die Hallenbeleuchtung fördern?

Ja, die Kommunalrichtlinie nennt in Nummer 4.2.3 die Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung, ebenfalls mit 25 % und mindestens 50 % Treibhausgaseinsparung. Bei Sportstätten erfolgt die Lichtplanung nach DIN EN 12193.

Was ist mit Landesprogrammen?

Landesprogramme und Landessportbünde haben eigene Regeln, Fristen und Quoten. Unsere Förderseite zeigt sie je Bundesland mit Link zur Förderstelle. Eine Kombination mit der Kommunalrichtlinie sollten Sie vorab mit den Förderstellen klären.

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Nennen Sie uns Ihr Projekt. Wir liefern die Lichtberechnung mit echten Leuchtendaten. Ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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