Förderung · Sachsen
Förderung für Sportstättenbeleuchtung in Sachsen
Diese Programme fördern Bau und Sanierung von Sportstätten in Sachsen. Für Kommunen gilt zusätzlich bundesweit die Kommunalrichtlinie, die LED-Flutlicht und Hallenbeleuchtung ausdrücklich nennt.
Programme in Sachsen
Sportförderrichtlinie, Teil Sportstättenbau
LED-Beleuchtung genannt- Träger
- Staatsministerium des Innern, Sächsische Aufbaubank
- Antragsberechtigt
- Vereine, Verbände, Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände
- Gefördert wird
- Sanierung, Modernisierung und Neubau; Neubau und Sanierung von Flutlichtanlagen ausdrücklich förderfähig (Ziffer XII Nr. 5)
- Förderung
- Bis 50 %
- Antrag
- Bis 30.09. für Maßnahmen ab dem Folgejahr; Vereine unter 200.000 € auch im laufenden Jahr
- Status
- Läuft
Offizielle SeiteQuelle vom 25.11.2025
Zusätzlich: Programme des Bundes
Unabhängig vom Bundesland: Kommunalrichtlinie (NKI), Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS).
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Angaben ohne Gewähr. Konditionen und Fristen ändern sich; maßgeblich ist die jeweilige Richtlinie. Ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber. Stand: 5. November 2026.

