Förderung · Sachsen

Förderung für Sportstättenbeleuchtung in Sachsen

Diese Programme fördern Bau und Sanierung von Sportstätten in Sachsen. Für Kommunen gilt zusätzlich bundesweit die Kommunalrichtlinie, die LED-Flutlicht und Hallenbeleuchtung ausdrücklich nennt.

Programme in Sachsen

  • Sportförderrichtlinie, Teil Sportstättenbau

    LED-Beleuchtung genannt
    Träger
    Staatsministerium des Innern, Sächsische Aufbaubank
    Antragsberechtigt
    Vereine, Verbände, Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände
    Gefördert wird
    Sanierung, Modernisierung und Neubau; Neubau und Sanierung von Flutlichtanlagen ausdrücklich förderfähig (Ziffer XII Nr. 5)
    Förderung
    Bis 50 %
    Antrag
    Bis 30.09. für Maßnahmen ab dem Folgejahr; Vereine unter 200.000 € auch im laufenden Jahr
    Status
    Läuft

    Offizielle SeiteQuelle vom 25.11.2025

Zusätzlich: Programme des Bundes

Unabhängig vom Bundesland: Kommunalrichtlinie (NKI), Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS).

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Angaben ohne Gewähr. Konditionen und Fristen ändern sich; maßgeblich ist die jeweilige Richtlinie. Ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber. Stand: 5. November 2026.

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