Förderung · Mecklenburg-Vorpommern
Förderung für Sportstättenbeleuchtung in Mecklenburg-Vorpommern
Diese Programme fördern Bau und Sanierung von Sportstätten in Mecklenburg-Vorpommern. Für Kommunen gilt zusätzlich bundesweit die Kommunalrichtlinie, die LED-Flutlicht und Hallenbeleuchtung ausdrücklich nennt.
Programme in Mecklenburg-Vorpommern
Sportinfrastrukturrichtlinie (SportinfrRL M-V)
- Träger
- Land, Landesförderinstitut M-V, Landessportbund
- Antragsberechtigt
- Landkreise, Gemeinden und gemeinnützige Sportorganisationen
- Gefördert wird
- Modernisierung und Sanierung einschließlich energetischer Maßnahmen
- Förderung
- Je nach Bereich bis 50 % (Kommunen) bzw. bis 60 % oder 90 % (Vereine)
- Antrag
- Vereine: Informationsantrag über Kreis- oder Stadtsportbund bis 31.08. für das Folgejahr
- Status
- Läuft
Offizielle SeiteQuelle vom 12.03.2026
Zusätzlich: Programme des Bundes
Unabhängig vom Bundesland: Kommunalrichtlinie (NKI), Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS).
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Angaben ohne Gewähr. Konditionen und Fristen ändern sich; maßgeblich ist die jeweilige Richtlinie. Ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber. Stand: 5. November 2026.

