Sportplatz mit Laufbahn unter Flutlicht, senkrechte Luftaufnahme
Ratgeber · Baurecht

Braucht eine Flutlichtanlage eine Baugenehmigung?

Das hängt vom Bundesland und von der Anlage ab. Die Musterbauordnung, Bayern und Sachsen stellen Flutlichtmasten nur bis 10 m Höhe verfahrensfrei, Nordrhein-Westfalen nennt für Sportanlagen keine Höhengrenze. Die für Fußball empfohlenen Masten sind höher als 10 m. Verbindlich klärt das nur die zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Von Leon Weber, Key Account Manager Sport · Stand:

Der Grundsatz in der Musterbauordnung

Baurecht ist Landesrecht. Die Musterbauordnung ist selbst kein Gesetz, sondern die Vorlage, an der sich die Länder orientieren. Sie regelt in § 59 Abs. 1: „Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 60 bis 62, 76 und 77 nichts anderes bestimmt ist.“

Die Ausnahme steht in § 61 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. e. Verfahrensfrei sind danach „Flutlichtmasten mit einer Höhe bis zu 10 m“. Die Begründung zur Musterbauordnung erklärt das damit, dass solche Masten in aller Regel bestehenden Sportanlagen zugeordnet sind.

Was die Länder im Wortlaut sagen

Die Länder übernehmen die Regel nicht einheitlich. Vier Beispiele:

  • Bayern, Art. 57 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. e BayBO: „Flutlichtmasten mit einer freien Höhe bis zu 10 m“
  • Sachsen, § 61 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. f SächsBO: „Flutlichtmasten mit einer Höhe bis zu 10 m“
  • Schleswig-Holstein, § 61 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. d LBO: „Flutlichtmasten mit einer Höhe bis zu 10 m auf Sportanlagen“
  • Nordrhein-Westfalen, § 62 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. e BauO NRW: „Flutlichtmasten auf Sportanlagen, ansonsten bis zu einer Höhe von 10 m“

Für andere Länder gilt deren eigene Bauordnung. Die Paragrafen und Grenzen können dort anders lauten.

Warum die 10 m oft nicht reichen

Der Verbandsratgeber der Fußballverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen empfiehlt 16 m für Training und 18 bis 20 m für Wettkampfanlagen. Solche Masten liegen über der 10-m-Grenze und sind von dieser Freistellung nicht erfasst. Das heißt noch nicht, dass immer ein volles Genehmigungsverfahren nötig ist: Welches Verfahren greift, entscheidet das Land und die Behörde.

Für den Bauantrag nennt der Verbandsratgeber außerdem die statische Berechnung für Gründung und Fundamente. Wir liefern Maße, Gewichte und die Lichtberechnung für Ihre Masten. Den Standsicherheitsnachweis erstellt ein Tragwerksplaner oder ein Prüfunternehmen.

Wo es auf den Einzelfall ankommt

Der Wortlaut der Bauordnung allein reicht nicht immer. Der Verbandsratgeber geht von einer Baugenehmigung für alle Masten aus. Die Stadt München hielt 2018 fest, dass die Genehmigungspflicht beim Umbau zu Kunstrasenplätzen auch durch „die Errichtung und Nutzung neuer Flutlichtanlagen“ ausgelöst wird. Dort ging es also nicht nur um den einzelnen Mast, sondern um die Sportanlage und ihre Nutzung.

Prüfen Sie auch § 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. c der Musterbauordnung. Danach sind „Anlagen, die der zweckentsprechenden Einrichtung von“ unter anderem Sportplätzen dienen, ausgenommen Gebäude und Tribünen, verfahrensfrei. Ob das auch für Flutlicht gilt, entscheidet die Behörde. Klären Sie das vor der Planung mit dem Bauamt.

Umrüstung auf vorhandenen Masten

Das Gesetz unterscheidet die genehmigungspflichtige Änderung von Instandhaltungsarbeiten, die nach § 61 Abs. 4 der Musterbauordnung verfahrensfrei sind. Ob der Tausch der Strahler Instandhaltung oder Änderung ist, regeln die genannten Vorschriften nicht ausdrücklich. Klären Sie das deshalb vorab mit dem Bauamt.

Nennen Sie dem Bauamt deshalb konkret, was sich ändert:

  • Anzahl, Gewicht und Position der Strahler
  • Traversen, Masthöhe und neue Masten
  • Lichtverteilung in Richtung Nachbarschaft
  • Nutzungszeiten am Abend

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei

Auch ohne Genehmigungsverfahren müssen die Vorschriften eingehalten werden. § 59 Abs. 2 der Musterbauordnung sagt, die Genehmigungsfreiheit entbinde „nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen“ aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften.

Das betrifft besonders das Licht. In Sittensen waren die Lichtimmissionen an der Wohnbebauung im Rahmen der Baugenehmigung zu beurteilen. In Frickingen forderte das Regierungspräsidium wegen eines Schutzgebiets, die Begrenzung des Flutlichtbetriebs im Bebauungsplan oder im Baugenehmigungsverfahren rechtsverbindlich festzusetzen. Prüfen Sie daher auch vorhandene Genehmigungen und Bebauungspläne auf Regeln zu Licht und Betriebszeiten.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft der Behörde. Zuständig ist die Bauaufsichtsbehörde Ihres Standorts.

Häufige Fragen

Sind Flutlichtmasten bis 10 m genehmigungsfrei?

Nach der Musterbauordnung und zum Beispiel in Bayern und Sachsen sind sie verfahrensfrei. Andere Vorschriften müssen trotzdem eingehalten werden. Ob das auf Ihre Anlage zutrifft, sagt das Bauamt.

Brauchen Masten mit 16 oder 18 m eine Baugenehmigung?

In den Ländern mit einer 10-m-Grenze fallen sie nicht unter diese Freistellung. Nordrhein-Westfalen nennt für Flutlichtmasten auf Sportanlagen keine Höhengrenze. Das Verfahren im Einzelfall klärt die Bauaufsichtsbehörde.

Brauche ich für den Tausch auf LED eine Genehmigung?

Das ist nicht eindeutig geregelt. Instandhaltung ist verfahrensfrei, eine Änderung grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Einordnung hängt vom Umfang ab, fragen Sie vor der Beauftragung beim Bauamt nach.

Was will das Bauamt zum Flutlicht wissen?

Das legt die Behörde fest. Beispiele aus Kommunen zeigen, dass Lichtimmissionen an Wohnhäusern und Betriebszeiten eine Rolle spielen. Für den Bauantrag nennt der Verbandsratgeber die statische Berechnung von Gründung und Fundamenten.

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