Flutlicht · Nordrhein-Westfalen

Flutlicht und Sportplatzbeleuchtung in Nordrhein-Westfalen

DeinFlutlicht liefert Flutlichtanlagen, Sportplatzbeleuchtung und Hallenlicht für Vereine, Kommunen und Betreiber in Nordrhein-Westfalen, etwa in Köln, Düsseldorf und Dortmund. Die Beleuchtung berechnen wir mit echten Leuchtendaten nach DIN EN 12193. Wir liefern Strahler und Masten, auf Wunsch kümmern wir uns auch um die Installation.

Wo wir in Nordrhein-Westfalen liefern

In ganz Nordrhein-Westfalen, für Sportplätze, Tennis- und Hockeyanlagen und Sporthallen. Zum Beispiel:

  • Ruhrgebiet
  • Rheinland
  • Münsterland
  • Ostwestfalen-Lippe
  • Sauerland
  • Niederrhein
  • Bergisches Land
  • Siegerland
  • Köln
  • Düsseldorf
  • Dortmund
  • Essen
  • Duisburg
  • Bochum
  • Mülheim an der Ruhr
  • Wuppertal
  • Bielefeld
  • Bonn
  • Münster
  • Krefeld
  • Aachen

Wann in Düsseldorf das Licht gebraucht wird

Sonnenuntergang in Düsseldorf jeweils am 15. des Monats, berechnet und auf 5 Minuten gerundet.

  • September19:50 Uhr
  • Oktober18:40 Uhr
  • November16:45 Uhr
  • Dezember16:25 Uhr
  • Januar16:50 Uhr
  • Februar17:45 Uhr
  • März18:35 Uhr

Förderung in Nordrhein-Westfalen

  • Moderne Sportstätte Nordrhein-Westfalen, Aufruf I Sportvereine

    Für: Sportvereine als Eigentümer, Pächter oder Mieter mit mindestens 10 Jahren Nutzungsrecht. Modernisierung, Sanierung, Neubau und Ausstattung, Ziel unter anderem energetische Ertüchtigung.

Programme in Nordrhein-Westfalen im Einzelnen

Bereits von uns beleuchtet in Nordrhein-Westfalen

Alle Referenzen auf der Karte

Häufige Fragen

Liefern Sie Flutlichtanlagen nach Nordrhein-Westfalen?

Ja. Wir liefern Strahler und Masten in ganz Nordrhein-Westfalen, auf Wunsch kümmern wir uns auch um die Installation.

Ab wann braucht man in Nordrhein-Westfalen Flutlicht?

In Düsseldorf geht die Sonne Mitte Oktober gegen 18:40 Uhr unter, Mitte Dezember gegen 16:25 Uhr. Ab Herbst fällt das Abendtraining also ins Dunkle.

Gibt es in Nordrhein-Westfalen eine Förderung für Flutlicht?

Das Land und der Landessportbund haben eigene Programme, die Bedingungen unterscheiden sich. Ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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