
Flutlicht in der Regionalliga: Vorgaben je Staffel
Die fünf Staffeln regeln das Flutlicht unterschiedlich. Nordost, Südwest und Bayern verlangen im Mittel 400 Lux, Nord mindestens 200 Lumen/qm, West eine Flutlichtanlage ohne Luxwert in den Zulassungsrichtlinien. Für die geplante Reform ab 2028/29 nennt der DFB mindestens 200 Lux und perspektivisch 400 Lux.
Von Leon Weber, Key Account Manager Sport · Stand:
Übersicht nach Staffel
Jede Regionalliga regelt das Flutlicht in eigenen Ordnungen. Die Werte stehen hier so, wie die jeweilige Ordnung sie nennt, auch mit deren Einheit.
| Liga / Niveau | Beleuchtungsklasse / Vorgabe | Anforderung |
|---|---|---|
| Regionalliga Nord | NFV (Norddeutschland) | spieltaugliche Anlage mit mind. 200 Lumen/qm, Ausweichspielstätte mit Flutlicht Pflicht |
| Regionalliga Nordost | NOFV | mind. 400 Lux (Mittelwert) am Hauptspielort |
| Regionalliga West | WDFV | Flutlichtanlage erforderlich, kein Luxwert genannt |
| Regionalliga Südwest | RLSW | mind. 400 Lux E-hor (Mittelwert) |
| Regionalliga Bayern | Bayerischer Fußball-Verband | mind. 400 Lux im Mittelwert, Messprotokoll einer amtlich anerkannten Prüfstelle |
| Geplante Reform ab 2028/29 | DFB (Vorschlag) | mind. 200 Lux, perspektivisch 400 Lux |
lx = mittlere horizontale Beleuchtungsstärke (außer Ecam), U = Gleichmäßigkeit (Emin/Em), GR = Blendungsbewertung. Maßgeblich ist die Ordnung Ihres Verbands.
Was bedeuten die Werte?
Lux sagt, wie viel Licht auf dem Spielfeld ankommt. Die Gleichmäßigkeit zeigt, wie gleichmäßig es verteilt ist, der Blendwert, wie stark die Strahler blenden.
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Beleuchtungsstärke (lx): Wie viel Licht auf eine Fläche fällt. 1 lx entspricht 1 Lumen je Quadratmeter. Für Sportstätten wird meist die mittlere horizontale Beleuchtungsstärke auf dem Spielfeld angegeben.
Gleichmäßigkeit (U): Kleinste geteilt durch mittlere Beleuchtungsstärke. Je näher der Wert an 1 liegt, desto gleichmäßiger ist das Licht.
Blendwert (GR): Bewertet bei Anlagen im Freien, wie stark die Strahler blenden, auf einer Skala von 10 (keine Blendung) bis 90 (unerträgliche Blendung).
Flutlicht Regionalliga Nord
Die gemeldeten Spielstätten müssen eine spieltaugliche Flutlichtanlage mit mindestens 200 Lumen/qm haben. Das frühere Regionalliga-Statut schrieb an derselben Stelle 200 Lux, die Einheit ist physikalisch dieselbe.
Übergangsregelungen sind grundsätzlich für ein Jahr möglich, in besonders zu begründenden Fällen auch länger. Seit dem 01.07.2026 ist in jedem Fall eine regionalligataugliche Ausweichspielstätte mit entsprechender Flutlichtanlage zu melden.
Flutlicht Regionalliga Nordost
Der NOFV verlangt am gemeldeten Hauptspielort eine Flutlichtanlage mit mindestens 400 Lux als Mittelwert. Aufsteiger aus der NOFV-Oberliga können dafür eine Übergangsfrist von höchstens zwei Spieljahren erhalten. Die weiteren Standards stehen im Anforderungskatalog des NOFV.
Flutlicht Regionalliga West
Die Richtlinien des WDFV halten fest: Für den Spielbetrieb in der Regionalliga West ist eine Flutlichtanlage erforderlich. Einen Luxwert nennen sie nicht, auch die Durchführungsbestimmungen 2026/27 nicht. Die Anforderung im Einzelfall klären Sie deshalb am besten vor der Planung mit dem WDFV.
Flutlicht Regionalliga Südwest
Zulassungsordnung und Durchführungsbestimmungen nennen übereinstimmend 400 Lux E-hor, also horizontal gemessen, als Mittelwert.
Eine Ersatzstromversorgung soll vorhanden sein, bei TV-Live-Übertragungen muss sie gewährleistet sein. Die Anlage ist zweimal im Jahr durch ein Fachunternehmen zu prüfen und zu reinigen, vor der Vorrunde und vor der Rückrunde.
Flutlicht Regionalliga Bayern
Die Regionalligaordnung verlangt den Nachweis einer Flutlichtanlage mit mindestens 400 Lux im Mittelwert durch das Messprotokoll einer amtlich anerkannten Prüfstelle. Zu wiederholen ist die Prüfung bei LED-Anlagen alle fünf Jahre, bei Halogen-Anlagen alle drei Jahre.
Wer sich erstmals für die Liga qualifiziert, kann die Zulassung für höchstens eine Spielzeit auch ohne diesen Nachweis erhalten. Eine kurze Verlängerung ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich, etwa wenn der Bau noch nicht fertig ist. Laut Verband war Bayern Anfang 2024 die einzige der fünf Staffeln ohne Flutlichtpflicht.
Reform: vier Regionalligen ab 2028/29
Der DFB schlägt mit dem Kompassmodell vier statt fünf Regionalligen ab 2028/29 vor. Flutlicht ist darin verpflichtend vorgesehen, mit mindestens 200 Lux und 400 Lux als perspektivischem Ziel. Für Flutlicht und Stadionkapazität gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren, die Vorgaben wären also ab 2030/31 verbindlich.
Entscheiden soll der außerordentliche DFB-Bundestag am 18. Dezember 2026. Bis dahin gelten die Ordnungen der Staffeln. Wie bei jeder Neuanlage gilt laut Landessportbund NRW: Eine spätere Aufwertung kann schwierig und teuer werden, wenn die Masten nicht von Beginn an darauf ausgelegt sind.
Für Großspielfelder mit wenigen Masten passt meist der STL1443.
Häufige Fragen
Wie viel Lux braucht die Regionalliga?
Das hängt von der Staffel ab. Nordost, Südwest und Bayern verlangen 400 Lux im Mittel, Nord mindestens 200 Lumen/qm. West verlangt eine Flutlichtanlage und nennt in den Zulassungsrichtlinien keinen Luxwert.
Gibt es Übergangsfristen für Aufsteiger?
Ja, je nach Staffel: Nord grundsätzlich ein Jahr, Nordost höchstens zwei Spieljahre für Aufsteiger aus der Oberliga, Bayern höchstens eine Spielzeit für Vereine, die sich erstmals qualifizieren.
Was ändert die Reform am Flutlicht?
Der Vorschlag des DFB sieht mindestens 200 Lux vor, perspektivisch 400 Lux, verbindlich ab 2030/31. Darüber entscheidet der DFB-Bundestag am 18. Dezember 2026.
Wie wird das Flutlicht in der Regionalliga nachgewiesen?
In Bayern mit dem Messprotokoll einer amtlich anerkannten Prüfstelle, Wiederholung bei LED alle fünf Jahre. Die anderen Staffeln regeln das in ihren Zulassungsunterlagen.
Quellen
- NFV (Norddeutschland), Spielordnung, Anhang 1 Nr. 2.4.2, Beschluss vom 19.03.2026, in Kraft 01.07.2026
- NOFV, Durchführungsbestimmungen Regionalliga Nordost, Stand 10.11.2025 und 26.06.2026, § 4 Nr. 4 a)
- WDFV, Richtlinien für das allgemeine Zulassungsverfahren Regionalliga West, Teil 2 Nr. 3
- Regionalliga Südwest, Zulassungsordnung, Stand 01.02.2026, § 7
- Bayerischer Fußball-Verband, Regionalligaordnung, Stand 01.07.2026, § 5
- DFB: FAQ zum Kompassmodell (30.10.2026)
- NFV (Norddeutschland), Regionalliga-Statut 2024, Nr. 2.4.2
- Regionalliga Südwest, Durchführungsbestimmungen zur Spielordnung, Stand 01.08.2026, § 6
- Bayerischer Fußball-Verband: Regionalliga-Zulassung (22.01.2024)
- Landessportbund NRW: Beleuchtung von Sportstätten, S. 11
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